emergency ambulance

Leben retten hat viele Facetten

Das Ehrenamt ist vielfältig - prägend - wichtig - und bedeutet echte Teamarbeit.

[mehr]
speaker

Sirenenwarnsystem in Hürth

Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie sich im Alarmfall verhalten müssen.

[mehr]

seo search

Karriere bei der Feuerwehr Hürth

Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung?

[mehr]

Vorbeugender Brandschutz

BrandschutzaufklärungNahezu alle Gebäude und Anlagen verfügen über sicherheitstechnische Einrichtungen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung. Hierbei kann es sich beispielsweise um Handfeuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Brandmelde- bzw. Löschanlagen oder auch um Einrichtungen zur Flucht im Gefahrenfall handeln. Allein das Vorhandensein von brandschutztechnischen Einrichtungen bewirkt noch kein funktionierendes Brandschutz- und Evakuierungskonzept. Erst das Wissen um die Gefahren und das richtige Verhalten der Betroffenen im Gefahrenfalle, ermöglicht eine wirksame Abwendung von weiteren Gefahren für Menschen, Tiere, die Umwelt und von Sachwerten.

Vor diesem Hintergrund verpflichtet der Gesetzgeber in verschiedenen Vorschriften (z.B. § 10 Arbeitsschutzgesetz) die Unternehmen, entsprechende Vorsorge zu betreiben. Auch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) greift den Gedanken der Aufklärung und Erziehung auf, indem es den Gemeinden und Landkreisen (sowie den Feuerwehren) entsprechende Aufgaben zuweist. 

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW

I. Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger

§ 3 Aufgaben der Gemeinden und Kreise

(2) Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden (...)

(5) Die Gemeinden sollen Ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über die Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.

Downloads:

 Broschüre "Brandschutz für zu Hause"

Die Bereitstellung von Sicherheitswachen ist ein Mittel zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr, das zweckmäßigerweise dann angewandt wird, wenn bei besonderen Veranstaltungen oder Arbeitsprozessen ein schnelles Eingreifen von Hilfskräften geboten ist, die eine entstandene Gefahr sofort bekämpfen können. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Sicherheitswachen leitet sich aus zahlreichen Vorschriften und Regeln ab. Nachstehend sollen hierfür nur einige Beispiele dargestellt werden.

Übung Freiwillige Feuerwehr

Nach § 41 der Sonderbauverordnung - Teil 1 Versammlungsstättenverordnung werden Brandsicherheitswachen für Versammlungsstätten erforderlich.

Hiernach muss eine Brandsicherheitswache anwesend sein bei

  • Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren
  • Veranstaltungen auf Großbühnen sowie Szeneflächen mit mehr als 200m² Grundfläche

Die Aufgabe der Brandsicherheitswachen ist die Abwehr von Gefahren, die in Versammlungsstätten während der Vorstellungen auf der Bühne oder Spielfläche sowie bei anderen Veranstaltungen durch Brände, Explosionen oder anderen Ereignissen drohen. Da in Versammlungsstätten viele Menschen unmittelbar durch diese Gefahren bedroht werden, müssen die Brandsicherheitswachen vorbeugend bereits an der Gefahrenstelle bereitstehen. Die Gefahrenabwehr der Brandsicherheitswache kann sich nur auf die schnelle Einleitung der ersten wichtigen Maßnahmen beschränken. Hierzu gehören insbesondere die Einleitung der Evakuierungsmaßnahmen, die Nachalarmierung ausreichender Kräfte sowie die unmittelbare Bekämpfung der Gefahr mit Hilfe aller zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Geräte. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss sich die Brandsicherheitswache vor Beginn der Vorstellung oder Veranstaltung davon überzeugen, dass der genehmigte Bestuhlungs- und Rettungswegeplan umgesetzt wurde und die notwendigen Rettungswegbreiten vorhanden sind. Des Weiteren wird überprüft, ob die vorhandenen Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr benutzt werden müssen, funktionsfähig und betriebsbereit sind.

Hierzu gehören vor allem:

  • die Schutzvorhänge von Großbühnen.
  • die Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschgeräte.
  • die Berieselungsanlagen.
  • die Rauchabzugseinrichtungen für die Bühnen und den Versammlungsraum.
  • die Feuermeldeeinrichtungen.
  • die Einrichtungen zur Alarmierung des Personals.

Außerdem muss die Brandsicherheitswache feststellen, ob von ihren Dienstplätzen die Spielfläche ausreichend überblickt und betreten werden kann, ferner ob die Auslöseeinrichtungen der Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen im Tätigkeitsbereich der Brandsicherheitswache leicht erreichbar sind. Werden Mängel festgestellt, so hat die Brandsicherheitswache deren Beseitigung zu veranlassen. Können schwere Mängel (z.B. Versagen des Schutzvorhanges oder Löschwassermangel) nicht abgestellt werden, so ist eine Untersagung der Vorstellung oder Veranstaltung obligatorisch.

HandfeuerlöscherEin weiteres Beispiel für die Bereitstellung von Sicherheitswachen sind sporadische Arbeiten, die der regulären Nutzung entgegenstehen. So dürfen nach Unfallverhütungsvorschriften bzw. ggf. auf Grundlage einer eingeführten Brandschutzordnung Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren in brand- und explosionsgefährdeten Räumen nur in Anwesenheit einer Brandschutzwache durchgeführt werden. Die erforderlichen Löschmittel sind dafür bereitzustellen. Die Brandschutzwache hat ihre Aufgaben sinngemäß wie die Brandsicherheitswache der Feuerwehr in Versammlungsstätten durchzuführen. Bei brandgefährlichen Arbeiten sind auch anschließende Nachkontrollen über einen angemessenen Zeitraum wichtig, weil Brände, die durch diese Arbeiten verursacht werden, oft erst lange nach Beendigung der Arbeiten ausbrechen. Die Brandschutzwachen müssen für ihre Aufgaben ausreichend ausgebildet und ausgerüstet sein.

Auch nach Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer muss bei Feuerarbeiten eine Brandwache aufgestellt werden, sofern sich im Gefahrenbereich brennbare Stoffe befinden, die nicht entfernt oder geschützt werden können. Die Brandwache muss über geeignetes Löschgerät verfügen. Ebenso ist der Standort des nächsten Brandmelders und Telefons bekannt zu geben. Bei der Durchführung der Arbeiten hat sie darauf zu achten, dass brennbare Gegenstände oder Materialien nicht durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, heiße Gase oder durch Wärmeleitung bzw. sonstige Wärmemitführung entzündet werden. Die Arbeitsstelle und ihre Umgebung sind laufend zu kontrollieren. Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen, die Feuerwehr zu alarmieren und es sind unverzüglich Löschmaßnahmen einzuleiten. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Umgebung der Arbeitsstelle mehrmals sorgfältig auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung, Glimmstellen und Brandnester zu kontrollieren. Die Kontrolle sollte in kurzen Zeitabständen über mehrere Stunden so lange durchgeführt werden, bis eine Brandentstehung ausgeschlossen werden kann. Bei verdächtigen Wahrnehmungen ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren.

Baugenehmigung

Die Mitarbeiter des Sachgebietes werden zur Erfüllung dieser Teilaufgabe als Fachberater für die Genehmigungsbehörden (z.B. Bauaufsicht, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt) tätig.

In einer Stellungnahme für diese Behörden prüfen sie, ob die Belange des Brandschutzes in Bezug auf

  • die Löschwasserversorgung,
  • Zugänglichkeit des Objektes,
  • anleiterbare Stellen,
  • Löschwasserrückhaltung,
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung,
  • Rauch- und Wärmeabzüge,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung
  • sowie zur Rettung von Menschen und Tieren

erfüllt werden. Die Genehmigungsbehörde entscheidet abschließend über die weitere Umsetzung der Stellungnahme der Feuerwehr.

Eine Fachberatung im Bereich des Brandschutzes kann durchaus hilfreich sein.

Im Sinne dieser Möglichkeiten gelten insbesondere folgende Leistungen:

Brandschutztechnische Beratungen einschließlich Fahr- und Anleiterproben oder Ortsbesichtigungen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, soweit sie nicht Bestandteil gebührenpflichtiger Verwaltungsverfahren sind. Hierzu zählen im Besonderen:

  • Erstellung von brandschutztechnischen Gutachten in der Stadt Hürth nur außerhalb von öffentlich-rechtlichen Verfahren
  • Beratungen und Überprüfungen für Veranstaltungen
  • Abnahmen  von Brandmeldeanlagen
  • Abnahmen, Überprüfungen und Schlüsselübergaben in Verbindung mit Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sowie Feuerwehrschließungen
  • Abnahme und Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten einschließlich der Überprüfung von Absperrungen im Zuge von Feuerwehrzufahrten
  • Überprüfung von bauchrechtlich geforderten Brandschutzordnungen
  • Ansprechpartner für alle städtischen Einrichtungen
  • Sonstige Leistungen:
    • Noch nicht zur Genehmigung beantragte Vorhaben im Stadtgebiet Hürth
    • Bauvorhaben im Sinne der §§ 65 - 68 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (baugenehmigungsfreie Vorhaben oder Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren)
    • Beratungen für Fachplaner und Fachingenieure

...schaffen die nötige Zeit, um zu fliehen...

HausbrandJedem sind die Meldungen wie "Zwei Tote bei Wohnungsbrand..." aus Rundfunk und Fernsehen hinreichend bekannt. Denken Sie bei solchen Meldungen über Ihre eigene Sicherheit nach?

In Deutschland sterben jährlich mehr als 600 Menschen durch Brände, über 5.000 Menschen werden verletzt. Der Sachschaden erreicht eine Millionenhöhe. Besonders gefährlich ist der bei Bränden entstehende Rauch. Die Ausbreitung der Giftstoffe ist dabei um ein Vielfaches schneller als das eigentliche Feuer. Schon wenige Sekunden reichen aus, um die gewohnte Umgebung so stark zu verrauchen, dass Ausgänge und Fluchtwege nicht aufzufinden sind.

Umfragen bei den Feuerwehren ergaben, dass rund 45 % aller Brandausbrüche im privaten Bereich im Zeitraum zwischen 23 Uhr und 7 Uhr auftreten.

Die schnelle Schadensausbreitung wäre durch eigene Löschversuche und frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr verhindert worden. Irrtümlich wird davon ausgegangen, dass der Brandrauch auch im Schlaf bemerkt wird. Der Brandrauch besteht aus zahlreichen giftigen Gasen, wie Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas, die dafür sorgen, dass Sie Ihr Bewusstsein verlieren und im schlimmsten Fall ersticken.

 

Mehr Informationen zu Rauchmeldern finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

So funktioniert ein optischer Rauchmelder

Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, d.h. in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen. Dieses einfache, aber wirkungsvolle Prinzip ermöglicht es, dass ein optischer Rauchmelder zuverlässig im Brandfall warnen kann, ohne bei leichtem Rauch (zum Beispiel von Zigaretten) Fehlalarm zu schlagen. 

Rauchmelder im Normzustand        Rauchmelder im Alarmzustand

Rauchmelder mit Stummschaltung

Da Küchen häufig Brandherde sind - die Anbringung von Rauchmeldern dort aufgrund von Wasserdampf etc. schwierig ist und oft Fehlalarme auftreten - wurden von verschiedenen Herstellern Melder mit temporärer Stummschaltung entwickelt.
Wurde ein Alarm z.B. durch Kochdämpfe ausgelöst, kann der Rauchwarnmelder durch Drücken des Testknopfes vorübergehend stummgeschaltet werden. Die Sensibilität wird hierdurch herabgesetzt. Sollte sich innerhalb der Stummschaltezeit die Rauchkonzentration verdreifachen, wird erneut Alarm ausgelöst. Dieser Alarm kann dann nicht mehr stummgeschaltet werden. Der Alarm bleibt solange bestehen, wie sich Rauch/Dampf in der Messkammer befindet.

Wichtig:

Diese Funktion stellt sich automatisch zurück! Je nach Hersteller geht die Kalibrierung nach 8-10 Minuten wieder auf die vorgeschriebenen und geprüften Standardeinstellungen über. Das heißt, der Bewohner kann nicht vergessen den Melder wieder anzuschalten. 

Sollten Sie keinen Rauchmelder mit Stummschaltung anschaffen wollen, können Sie trotzdem einen Mindestschutz gewährleisten. Wenn Sie einen Dunstabzug in der Küche besitzen, können Sie die Gefahr von Fehlalarmen minimieren. Bringen Sie den Rauchmelder möglichst nicht direkt über der Kochstelle an. Möchten Sie in der Küche keinen Melder installieren, so können Sie auch im Flur in Küchentürnähe ein Gerät anbringen.

Eine weitere Möglichkeit in Küche, Bad oder im Heizungsraum bieten sogenannte Flammen- oder Hitzemelder. Diese Geräte sprechen bei einer Temperatur von ca. 58 °C an und geben einen akustischen Alarm.

Die Melder werden mit 9 Volt Batterien betrieben. 30 Tage vorher zeigt der Melder durch ein akustisches Signal den zu Ende gehenden Ladezustand der Batterie an. Möglich und sinnvoll ist auch eine Vernetzung der Rauch- und Hitzemelder. Über diesen Impuls ist es möglich, ein Blitzlicht oder eine Rundumleuchte auszulösen.

Wo werden Rauchmelder installiert?

In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am Besten in die Raummitte. Vorzugsweise sind sie zwischen dem Wohn- und Schlafbereich zu installieren und in den Schlafzimmern selbst - vor allem, wenn Sie dort elektrische Geräte, wie Heizdecken, Fernsehapparate o.ä. nutzen. Kinderzimmer sollten durch ein zusätzliches Gerät geschützt werden. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur vorhanden sein. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller und auf dem Dachboden. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen erweiterten Schutz erreichen.

Installationshinweis Rauchmelder

So leicht installieren Sie Rauchmelder

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Es gibt auch magnetische Montagesysteme für Rauchmelder.

Befestigen Sie Rauchmelder

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt.
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt.
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft.
  • nicht in der Dachspitze.
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Küche, Bad, Wirtschaftsgebäude etc.).

Funkvernetzung von Rauchmeldern

Rauchmelder FunkvernetztMiteinander vernetzte Melder geben im Brandfall das Signal untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus. Das ist ein wesentlicher Vorteil, sofern die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird.
Funk-Rauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall sowohl am Melder selbst, als auch über die Zentrale. Die Funksignale können auch über größere Distanzen senden (bis zu 200 m).

 

Rauchmelder für Gehörgeschädigte

Da ein Mensch mit einem geschädigten Gehör selbst den 85 db(A) lauten Alarmton des Rauchmelders nicht wahrnehmen kann, wurden spezielle Rauchwarnmelder entwickelt, um auch diesen Menschen im Ernstfall eine Rettung zu sein. Dabei sendet der Melder einen hellen Lichtblitz aus, der besonders gut wahrgenommen wird. Zusätzlich ist mit dem Gerät eine kleine Scheibe verbunden, die z.B. unter das Kopfkissen des Schlafenden gelegt wird und im Alarmfall vibriert, um ihn auch nachts rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch zu warnen.

Zum Seitenanfang