Baugenehmigung

Die Mitarbeiter des Sachgebietes werden zur Erfüllung dieser Teilaufgabe als Fachberater für die Genehmigungsbehörden (z.B. Bauaufsicht, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt) tätig.

In einer Stellungnahme für diese Behörden prüfen sie, ob die Belange des Brandschutzes in Bezug auf

  • die Löschwasserversorgung,
  • Zugänglichkeit des Objektes,
  • anleiterbare Stellen,
  • Löschwasserrückhaltung,
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung,
  • Rauch- und Wärmeabzüge,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung
  • sowie zur Rettung von Menschen und Tieren

erfüllt werden. Die Genehmigungsbehörde entscheidet abschließend über die weitere Umsetzung der Stellungnahme der Feuerwehr.

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