Eine Fachberatung im Bereich des Brandschutzes kann durchaus hilfreich sein.
Im Sinne dieser Möglichkeiten gelten insbesondere folgende Leistungen:
Brandschutztechnische Beratungen einschließlich Fahr- und Anleiterproben oder Ortsbesichtigungen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, soweit sie nicht Bestandteil gebührenpflichtiger Verwaltungsverfahren sind. Hierzu zählen im Besonderen:
- Erstellung von brandschutztechnischen Gutachten in der Stadt Hürth nur außerhalb von öffentlich-rechtlichen Verfahren
- Beratungen und Überprüfungen für Veranstaltungen
- Abnahmen von Brandmeldeanlagen
- Abnahmen, Überprüfungen und Schlüsselübergaben in Verbindung mit Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sowie Feuerwehrschließungen
- Abnahme und Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten einschließlich der Überprüfung von Absperrungen im Zuge von Feuerwehrzufahrten
- Überprüfung von bauchrechtlich geforderten Brandschutzordnungen
- Ansprechpartner für alle städtischen Einrichtungen
- Sonstige Leistungen:
- Noch nicht zur Genehmigung beantragte Vorhaben im Stadtgebiet Hürth
- Bauvorhaben im Sinne der §§ 65 - 68 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (baugenehmigungsfreie Vorhaben oder Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren)
- Beratungen für Fachplaner und Fachingenieure