Eine Fachberatung im Bereich des Brandschutzes kann durchaus hilfreich sein.

Im Sinne dieser Möglichkeiten gelten insbesondere folgende Leistungen:

Brandschutztechnische Beratungen einschließlich Fahr- und Anleiterproben oder Ortsbesichtigungen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, soweit sie nicht Bestandteil gebührenpflichtiger Verwaltungsverfahren sind. Hierzu zählen im Besonderen:

  • Erstellung von brandschutztechnischen Gutachten in der Stadt Hürth nur außerhalb von öffentlich-rechtlichen Verfahren
  • Beratungen und Überprüfungen für Veranstaltungen
  • Abnahmen  von Brandmeldeanlagen
  • Abnahmen, Überprüfungen und Schlüsselübergaben in Verbindung mit Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sowie Feuerwehrschließungen
  • Abnahme und Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten einschließlich der Überprüfung von Absperrungen im Zuge von Feuerwehrzufahrten
  • Überprüfung von bauchrechtlich geforderten Brandschutzordnungen
  • Ansprechpartner für alle städtischen Einrichtungen
  • Sonstige Leistungen:
    • Noch nicht zur Genehmigung beantragte Vorhaben im Stadtgebiet Hürth
    • Bauvorhaben im Sinne der §§ 65 - 68 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (baugenehmigungsfreie Vorhaben oder Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren)
    • Beratungen für Fachplaner und Fachingenieure
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