428Der Notfallrettungsdienst ist im Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) vom 24.09.1992 geregelt. Eine klare Abgrenzung hinsichtlich der Mindestanforderung von Rettungswachen, Besetzungen und Bestückungen von Rettungsmitteln wie Rettungswagen, Krankentransportwagen oder auch Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeug ist darin enthalten.

Notruf 112
Auf Nummer sicher!
24h rund um die Uhr!

Krankentransport 19222


Der Notfallrettungsdienst im Stadtgebiet Hürth wird rund um die Uhr durch die Feuerwehr der Stadt Hürth sichergestellt. Hierzu sind für die Bürger kontinuierlich vier Rettungswagen und ein Notarzt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug im Einsatz. Die Fahrzeuge sind aufgrund der kurz zu haltenden Eingriffszeiten in Hürth-Gleuel bzw. in Hürth-Hermülheim stationiert. Da der Rettungsdienst durch den Rhein-Erft-Kreis (als Träger) koordiniert wird, ist es auch möglich, dass Ihnen ein Fahrzeug einer benachbarten Kommune zur Hilfe eilt. Für den Fall, dass auf externe Einsatzmittel zurückgegriffen werden muss, wird die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises zuerst ein sogenanntes First-Responder-Fahrzeug (vornehmlich ein Feuerwehrfahrzeug) mit entsprechend ausgebildetem Personal zu Ihnen entsenden. Das Fahrzeug verfügt über ausreichend Equipment um eine Erstversorgung durchzuführen, bis das externe Rettungsmittel eintrifft.

Für den Fall, dass alle Notärzte im Rhein-Erft-Kreis in Einsätzen gebunden sind, besteht zu Tageszeiten auch die Möglichkeit, auf den Notarzt des Rettungshubschraubers Christoph 3 bzw. Christoph Europa 1 zurückzugreifen. Darüber hinaus ist ein Hubschrauber das erste Transportmittel (nach Möglichkeit) bei Verunfallten mit Verletzungen der Wirbelsäule, sonstigen Schwerstverletzten mit hoher Transportpriorität oder zum Primärtransport von Patientinnen und Patienten in weit entfernt gelegene Zielkrankenhäuser.

Die Feuerwehr der Stadt Hürth führt im Rahmen ihrer Qualifikation als staatlich anerkannte Lehrrettungswache auch Ausbildungen für Rettungsdienstpersonal durch. Hierzu zählt vor allem die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5 RettG NRW (Pflichtfortbildung für nichtärztliches Personal). Demnach ist das im Rettungsdienst eingesetzte Personal dazu verpflichtet, sich 30 Stunden pro Jahr in definierten Themen fortzubilden. Darüber hinaus führt die Feuerwehr Hürth in regelmäßigen Abständen, im Rahmen des Grundausbildungslehrgangs für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch.

Träger des Rettungsdienstes sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte. Diese Regelung ergibt sich aus dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW).

Mehr zum Thema Feuerschutz und Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis finden Sie unter www.rhein-erft-kreis.de (Rettungsdienst und Feuerschutz).

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