Unterschiedliche Schadenereignisse erfordern individuelle Ausrückefolgen. So muss zu Bränden oder bei Verdacht eines Schadenfeuers innerhalb von Gebäuden mindestens ein Löschzug ausrücken. Bei Kleinbränden außerhalb von Gebäuden, wie beispielsweise bei brennenden Kraftfahrzeugen oder Mülltonnen, werden generell Einzelfahrzeuge alarmiert.
Oftmals rücken mehrere Feuerwehrfahrzeuge aus, obwohl sich nach Erkundung der Lage am Einsatzort herausstellt, dass auch ein Fahrzeug ausreichend gewesen wäre. Jedoch ist nicht immer das Ausmaß eines Schadensereignisses genau bekannt, so dass in diesem Fall vorsorglich immer mehr als weniger Fahrzeuge entsandt werden. Konkrete Angaben, ob definitiv Menschenleben in Gefahr sind oder eventuell Explosionsgefahren bestehen, sind oftmals aufgrund des Notrufes nicht ausreichend vorhanden oder werden erst an der Einsatzstelle offensichtlich.